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Gartenarbeit

Einen Baum im eigenen Garten fällen: Das müssen Sie beachten

Glücklich kann sich schätzen, wer einen eigenen Garten besitzt: eine private grüne Oase, um dort nach der Arbeit zu entspannen oder um Gemüse oder ein Blumenmeer zu hegen und zu pflegen. Ein Garten bedeutet, je nach Nutzungsintensität, allerdings auch Arbeit über das gesamte Jahr hinweg. Der Rasen muss gemäht, die Pflanzen gegossen und hier und da Schnittarbeiten erledigt werden. Wer einen Baumbestand sein Eigen nennt, muss außerdem regelmäßig kontrollieren, ob dieser gesund ist. Kränkelnde, morsche Bäume sollten genauestens begutachtet werden. Drohen Äste herunterzufallen oder gar ganze Bäume umzustürzen, muss zügig gehandelt werden.

Schritt für Schritt einen Baum richtig fällen

Führen Sie diese Arbeiten stets mit Schutzbekleidung durch. Haben Sie zudem immer eine weitere Person mindestens in Ruf- oder Sichtweite. Auch der Erste-Hilfe-Kasten sollte nah sein.

1) Überprüfen Sie vor den Schnittarbeiten die Arbeitsgeräte, die Sie dazu verwenden. Für dickere Äste und Stämme benötigen Sie eine leistungsfähige Kettensäge. Diese gibt es in benzin-, akku- oder strombetriebener Variante. Auch Keile und Axt können während des Fällens notwendig werden.

2) Sind alle Gerätschaften einwandfrei funktionstüchtig, legen Sie nun Fallrichtung und -technik fest. Eventuell müssen vorher bereits einige Äste entfernt werden, die in andere Bäume verkeilt oder so ausladend sind, dass beim Umstürzen weitere Pflanzen oder Bebauungen geschädigt werden.

3) Haben Sie die Fallrichtung bestimmt, setzen Sie den Fallkerb am Stamm exakt in diese geplante Richtung.

4) Nun beginnen Sie den Fällschnitt seitlich des Fallkerbs. Informieren Sie die Umgebung mit dem Rufsignal „Achtung! Baum fällt!“. Damit zeigen Sie an, dass bald ein Baum umstürzt. Personen, die sich im Fällradius befinden, können sich nun in Sicherheit bringen. Lassen Sie gegenüber des Fallkerbs eine minimale Sicherheitsleiste stehen, d.h. ein schmales Stück unzersägter Stamm. Bevor Sie diese Leiste durchtrennen, geben Sie das Rufsignal nochmals ab.

Bei kleinen Gartenflächen oder sehr hohen Bäumen kann es notwendig werden, den Baum schrittweise zu fällen – von oben nach unten in mehreren Stufen. Erst anschließend wird der restliche Stamm geschlagen. Bei besonders dicken Baumstammumfängen, bei heiklem Gelände oder auf besonders engen Grundstücken ist es sinnvoll, einen Profi mit den Fällarbeiten zu beauftragen.

Bäume fällen: nur mit Genehmigung!

Unabhängig davon, weshalb Sie einen Baum fällen möchten und wie dringlich es ist, gilt: Auch wenn Sie der Eigentümer des Gartengrundstückes sind – einfach loslegen können Sie nicht. Ein paar gesetzliche Regelungen müssen Sie nämlich beachten.

Neben dem Bundesnaturschutzgesetz existieren je nach Bundesland und sogar Kommune weitere, teils abweichende Regelungen hinsichtlich des Baumfällens auf einem privaten Grundstück. Wer also einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, sollte unbedingt vorher bei der Verwaltung des Wohnortes fragen, ob und wann eine Genehmigung erforderlich ist. In Schrebergartenvereinen gibt es zudem Vereinssatzungen, die nochmals variierende Vorschriften enthalten.

Insofern keine anderen kommunalen Beschlüsse vorliegen, gilt der Schutz für Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab etwa 60 bis 80 Zentimetern. Wer diese fällen möchte, muss das Vorhaben anmelden und Gründe vorlegen. Ausnahmegenehmigungen werden zum Beispiel erteilt, wenn ein Baum krank ist und abzusterben droht, eine Gefahr für Personen oder Gebäude darstellt oder Baumaßnahmen im Weg steht.

Neben den Naturschutzvorschriften beachten Sie unbedingt auch die kommunalen Ruhezeiten, bevor Sie einen Baum fällen – insbesondere, wenn Sie eine benzinbetriebene Kettensäge verwenden. Die Geräuschentwicklung ist hier besonders hoch. Allerdings sind die Schnittarbeiten damit auch sehr zügig erledigt.

Gut zu wissen: Bäume dürfen grundsätzlich nicht abgeholzt werden, wenn wild lebende, geschützte Tierarten darin wohnen. Dazu zählen Fledermäuse, Wespen oder Hornissen. Auch wenn sich Vogelnester oder Bruthöhlen im Baum befinden, darf ein Baum nicht oder erst nach Ende der Brutsaison gefällt oder umfangreicher beschnitten werden.