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Gasgrill: der Betreiber in der Pflicht

(epr) Der Gasgrill gehört in vielen Gärten mittlerweile zur Grundausrüstung. Kein Wunder, ist er doch jederzeit auf Knopfdruck angeheizt und insgesamt eine saubere und bequeme Sache. Was jedoch nicht alle wissen: Jeder, der ein Gasgerät betreibt, ist für dessen Sicherheit verantwortlich und verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, aber natürlich auch im Interesse jedes Einzelnen. Wenn man jedoch weiß, worauf es ankommt, steht den gemütlichen Grillabenden nichts im Wege.

Seit vergangenem Jahr ist jeder Betreiber eines Gasgerätes auch im Privatbereich durch das DVGW-Arbeitsblatt G 612 verpflichtet, regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, vor jedem weiteren Betrieb und im Rahmen wiederkehrender Prüfungen. Wie das geht, beschreibt der Druckregler-Hersteller GOK in seinem Blog unter www.gok-blog.de und unter anderem auch in einem Video-Tutorial. Im Blick behalten sollte man zudem die Austauschfristen: Druckregler und Schlauchleitung muss der Griller spätestens alle zehn Jahre tauschen.

Nachrüsten für mehr Sicherheit
Zusätzlich empfiehlt es sich, bei den sicherheitsrelevanten Komponenten nachzulegen: Zwar verfügt jeder Grill über einen Druckregler und eine Schlauchleitung, diese erfüllen aber nur Mindeststandards in Sachen Sicherheit. Ein zweistufiger Regler mit Überdrucksicherheitseinrichtung hingegen schützt auch bei einem möglichen Störfall. Wenn zum Beispiel Schmutzpartikel in den Regler eindringen und eine Stufe ausfällt, reduziert die jeweils andere den Druck auf maximal 150 Millibar, sodass kein Schaden entstehen kann. Eine weitere Gefahrenquelle sind Beschädigungen an der Schlauchleitung, beispielsweise durch Temperatureinflüsse, Tierbisse, hohe Beanspruchung oder Materialermüdung. Gerade wenn ein Gerät eine Zeit lang außer Betrieb war, sollte man den Schlauch genau auf Risse, spröde Stellen oder andere Beschädigungen untersuchen. Auf Nummer sicher geht man mit einer Schlauchbruchsicherung, die verhindert, dass Gas ausströmt – und die ohnehin für Schlauchleitungen ab einer Länge von 150 Zentimetern vorgeschrieben ist. Mehr Informationen gibt es im Netz unter www.gok-online.de.

Wenn man gewisse Grundregeln in puncto Sicherheit beim Gasgrillen einhält, können sich alle unbeschwert dem Wichtigsten widmen: dem kulinarischen Genuss und Spaß mit Freunden. (Foto: epr/GOK/©Broil King)