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Wunder Wintergarten: Hoher Wohnkomfort, beste Wärmedämmung

Transparenter Anbau wird bis zu 12.000 Euro bezuschusst

Ob als Vergrößerung des Wohnzimmers, des Esszimmers, als neue Wohnküche oder gar als Arbeitszimmer oder Wellness-Tempel: Ein Wintergarten ist eine vollwertige Wohnraumerweiterung und kann ein Haus so auf viele Arten bereichern – und das das ganze Jahr über. Denn der transparente Anbau hinterlässt auch aus energetischer Sicht einen positiven Effekt und ist darüber hinaus sogar mit bis zu 12.000 Euro staatlich förderbar.

In einem Wintergarten lassen sich der Garten und die Natur jeder-zeit hautnah und vor allem warm genießen – auch, wenn es draußen wieder kühler wird oder die lästigen Regenschauer im Herbst Einzug halten. Denn die wärmegedämmte Verglasung sorgt für maximalen Lichteinfall bei höchster Dichtigkeit und zugleich für voll-umfänglich nutzbaren transparenten Wohnraum. Dabei bietet der Wintergarten sogar Platz für eine gemütliche Leseecke, einen prasselnden Kamin oder gar einen großen Essbereich sowie eine Küchenzeile – viel Raum für die ganze Familie und zahlreiche entspannende wie auch unvergessliche Momente.

Um sich dieses neue und freie Lebensgefühl nach Hause zu holen, erhalten Bauherren sogar einen Zuschuss vom Staat – und das ist auf zwei Arten möglich: Einerseits besteht die Möglichkeit, den Wintergarten mit einem finanziellen Zuschuss zu fördern. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden und wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt. Bis zu 12.000 Euro können Bauherren hier in Summe für den Bau eines Wintergartens erhalten. Eine weitere Option ist die Förderung als Einkommenssteuerbonus. Hierbei sind im Sinne des §35c EstG bis zu 20 Pro-zent möglich – das entspricht einer Summe von maximal 40.000 Euro, die über drei Jahre aufgeteilt wird.

Für jeden die passende Förderung

Egal welche Variante der Förderung relevant ist: Es gilt, besondere bauliche Gegebenheiten und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Zu den Kriterien bei der Förderung über die BAFA gehört unter anderem, dass der Bauantrag des Bestandshauses nicht jünger als fünf Jahre sein darf. Zudem muss ein Energie-Effizienz-Berater mit einbezogen werden. Dieser bewertet den Ist-Zustand des Gebäudes in einem individuellen Sanierungsfahrplan und gibt Bauherren Empfehlungen zu Verbesserungsmaßnahmen. Diese können vom Eigentümer komplett oder auch nur teilweise umgesetzt werden. Danach richtet sich dann die Summe der Förderung. Nach Vertragsabschluss mit einem Händler oder Hersteller kann der Antrag beginnen.

Die Förderung nach §35c EstG wiederum hat die Anforderung, dass die Grundsteinlegung länger als zehn Jahre her sein muss. Hier muss zwar kein Energie-Effizienz-Berater, allerdings ein Steu-erberater mit hinzugezogen werden. Darüber hinaus ist es jeweils zwingend notwendig, den Antrag auf die Förderung vor Baubeginn des Wintergartens zu stellen. Festgehalten sind diese und weitere Rahmenbedingungen in den sogenannten Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG).

Vom niedersächsischen Hersteller Solarlux sind alle Wintergarten-Systeme förderfähig. Je nach Bauvorhaben und den Gegebenheiten vor Ort kann die bestmögliche Variante einer Förderung variieren. Fachberater von Solarlux stehen hierfür mit ihrem Know-how zur Seite und finden gemeinsam mit den Bauherren die passende Förderung, die den bestmöglichen Ertrag bringt. Auch darüber hin-aus unterstützen die Berater jederzeit an jedem Punkt des Wintergartenbaus tatkräftig – so auch bei der Antragsstellung sowie beim Einbeziehen eines Energieberaters und weiteren Aspekten. Damit der Traum eines Wintergartens kein Traum bleiben muss.